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Häufige Fragen

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Was sagt die CE-Kennzeichnung aus?

Mit der CE-Kennzeichnung und der Ausstellung einer Konformitätserklärung erklärt der Hersteller eines Produkts, dass bei der Konstruktion und Herstellung die wesentlichen Anforderungen der zutreffenden europäischen Richtlinien umgesetzt wurden.

Wie muss das CE-Kennzeichen angebracht werden?

Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder auf dem Typenschild angebracht sein.

Wie sieht das CE-Zeichen aus?

Die Mindesthöhe beträgt 5 mm, kann aber bei sehr kleinen Produkten unterschritten werden. Nach oben hin ist eine Vergrößerung unbegrenzt möglich.

Wer unterschreibt die Konformitätserklärung?

Der Geschäftsführer oder eine Person, die zum Unterschreiben bevollmächtigt wurde.

Muss die Konformitätserklärung in andere Sprachen übersetzt werden?

Entsprechend der Forderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss die EG-Konformitätserklärung in einer der europäischen Amtssprachen verfasst werden.

Muss die Konformitätserklärung dem Produkt beiliegen?

Das kommt auf die für das Produkt geltende europäischen Rechtsvorschrift an. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG z.B. fordert, dass die EG-Konformitätserklärung der jeweiligen Maschine beiliegt. Die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU fordert lediglich das Ausstellen und Aufbewahren einer EU-Konformitätserklärung.

Was ist der Unterschied zwischen einer Konformitäts- und einer Einbauerklärung?

Die Einbauerklärung wird ausschließlich für unvollständige Maschinen ausgestellt (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG).

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