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Häufige Fragen

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Was sagt die CE-Kennzeichnung aus?

Mit der CE-Kennzeichnung und der Ausstellung einer Konformitätserklärung erklärt der Hersteller eines Produkts, dass bei der Konstruktion und Herstellung die wesentlichen Anforderungen der zutreffenden europäischen Richtlinien umgesetzt wurden.

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Wie muss das CE-Kennzeichen angebracht werden?

Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder auf dem Typenschild angebracht sein.

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Wie sieht das CE-Zeichen aus?

Die Mindesthöhe beträgt 5 mm, kann aber bei sehr kleinen Produkten unterschritten werden. Nach oben hin ist eine Vergrößerung unbegrenzt möglich.

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Wer unterschreibt die Konformitätserklärung?

Der Geschäftsführer oder eine Person, die zum Unterschreiben bevollmächtigt wurde.

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Muss die Konformitätserklärung in andere Sprachen übersetzt werden?

Entsprechend der Forderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss die EG-Konformitätserklärung in einer der europäischen Amtssprachen verfasst werden.

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Muss die Konformitätserklärung dem Produkt beiliegen?

Das kommt auf die für das Produkt geltende europäischen Rechtsvorschrift an. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG z.B. fordert, dass die EG-Konformitätserklärung der jeweiligen Maschine beiliegt. Die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU fordert lediglich das Ausstellen und Aufbewahren einer EU-Konformitätserklärung.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Konformitäts- und einer Einbauerklärung?

Die Einbauerklärung wird ausschließlich für unvollständige Maschinen ausgestellt (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG).

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